Wichtige Informationen zu Fahrzeuggewichten
Der Besitz eines Reisemobils bietet Ihnen die fantastische Möglichkeit, jederzeit auf Reisen zu gehen. Bei der Auswahl Ihres Reisemobils sollten Sie neben dem passenden Grundriss und einem ansprechenden Design auch die Faktoren berücksichtigen, die beeinflussen, wie Sie Ihr Reisemobil nutzen können. Dabei spielt das Gewicht eine wesentliche Rolle. Insbesondere sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr Reisemobil über eine ausreichende Zuladung verfügt, damit Sie Freunde, Familie, Sonderausstattung, Zubehör und Extras entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen mitnehmen und Ihre Reise sicher genießen können.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige wichtige Informationen, die Ihnen helfen sollen zu verstehen,
- warum das Gewicht eines Reisemobils wichtig ist,
- wie Sie das Gewicht bei Ihrer Kaufentscheidung für ein Reisemobil berücksichtigen sollten und
- wie Sie Ihr Reisemobil genießen können, während Sie dessen Gewicht beim Fahren innerhalb der gesetzlichen Grenzen halten.
Bitte beachten Sie: Die technischen Daten im Zusammenhang mit der Typgenehmigung des Fahrzeugs, die den Handelsmodellen entsprechen, dienen lediglich der Orientierung, da diese Daten je nach Variante und Version des von Ihnen gewählten Modells sowie je nach Sonderausstattung oder zusätzlicher Ausstattung, die Sie in Ihr Reisemobil einbauen lassen möchten, variieren.
Unser Netzwerk autorisierter Händler und Importeure verfügt über die erforderliche Fachkompetenz, um Sie bei Ihren Entscheidungen entsprechend der beabsichtigten Nutzung Ihres Fahrzeugs zu beraten. Im Zweifelsfall stehen sie in direktem Kontakt mit den technischen Abteilungen des Herstellers.
Wichtig: Die tatsächlich verfügbare Zuladung Ihres Fahrzeugs hängt unmittelbar von der beabsichtigten Nutzung und vom Gewicht der vorgesehenen Beladung ab, einschließlich der tatsächlichen Anzahl der Fahrgäste – Erwachsene oder Kinder. Zu Ihrer Sicherheit muss dieses Gewicht entsprechend dem Grundriss Ihres Fahrzeugs verteilt werden und darf niemals die technisch zulässige Gesamtmasse überschreiten, für die die Typgenehmigung erteilt wurde (weitere detaillierte Informationen finden Sie unten).
GEWICHT UND TECHNISCHE BEGRIFFE BEI REISEMOBILEN VERSTEHEN
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse (M)
Sie ist das vom Hersteller angegebene maximal zulässige Gewicht des beladenen Reisemobils. Diese Information finden Sie in den technischen Daten (z. B. 3 500 kg, 4 250 kg, 4 400 kg …). Dieses maximal zulässige Gewicht darf beim Fahren auf der Straße nicht überschritten werden. Andernfalls können in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, Geldbußen verhängt werden. Als Fahrer sind Sie dafür verantwortlich, die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse sicherzustellen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Fahrzeug vor der Abfahrt zu überprüfen und Ihr Reisemobil im Zweifelsfall bei einer Einrichtung wiegen zu lassen, die über die erforderliche Wiegeausrüstung verfügt.
2. Die Masse in fahrbereitem Zustand
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird wie folgt bestimmt:
- das Leergewicht des Fahrzeugs einschließlich Aufbau und Betriebsflüssigkeiten wie Schmiermittel, Öle, Kühlmittel und Abgasflüssigkeit;
- die Serienausstattung: alle Ausstattungsgegenstände, die serienmäßig im werkseitig installierten Umfang des Fahrzeuggrundrisses enthalten sind;
- der zu 100 % gemäß Herstellerangabe gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (nämlich 20 l) und das Wasser im System (nämlich 10 l);
- eine Aluminium-Gasflasche mit einem Gewicht von 17 kg;
- das Gewicht des Kraftstofftanks und des darin enthaltenen Kraftstoffs bei 90 % seines Fassungsvermögens;
- das gesetzlich festgelegte Gewicht des Fahrers von 75 kg.
Informationen zur im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie in den technischen Daten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Masse in fahrbereitem Zustand während des Herstellungsprozesses um -/+ 5 % variieren kann, d. h. um die maximal gesetzlich zulässige Produktionstoleranz. Da diese Abweichungen die verbleibende Zuladung des einzelnen Fahrzeugs beeinflussen, muss das Auftreten gesetzlich zulässiger Abweichungen bereits bei der Konfiguration und Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen berücksichtigt werden.
Wir überprüfen den Herstellungsprozess fortlaufend, um Abweichungen in der Produktion zu begrenzen, die sich aus Gewichtsschwankungen zugelieferter Teile oder aus Witterungseinflüssen (z. B. Luftfeuchtigkeit) ergeben können. Dennoch können Produktionsabweichungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher wird das tatsächliche Gewicht in fahrbereitem Zustand jedes hergestellten Reisemobils am Ende der Produktionslinie überprüft.
3. Die Masse der Fahrgäste
Die Anzahl der mit Sicherheitsgurten ausgestatteten Sitzplätze im Fahrbetrieb (einschließlich Fahrer) wird vom Hersteller im Typgenehmigungsverfahren festgelegt. Jedem Fahrgast wird gesetzlich ein Gewicht von 75 kg zugeordnet. Bei der Berechnung der Masse der Fahrgäste wird die Masse des Fahrers nicht berücksichtigt, da sie bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand des Reisemobils enthalten ist.
Beispiel: Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen gurtgesicherten Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) im Fahrbetrieb beträgt die Masse der Fahrgäste 3*75 kg = 225 kg.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl bestimmter Pakete und Sonderausstattungen die Anzahl der gurtgesicherten Sitzplätze reduzieren oder eine Erhöhung der Zuladungskapazität des Fahrzeugs erforderlich machen kann (sofern möglich).
4. Sonderausstattung
Für regulatorische Zwecke bezeichnet Sonderausstattung jede optionale Ausstattung, die nicht in der serienmäßigen werkseitigen Grundausstattung des Reisemobils enthalten ist und die bei Bestellung durch den Kunden vom Hersteller eingebaut wird (z. B. Solarmodul, Markise, Backofen, Satellitenanlage …).
Informationen zum Gewicht solcher vom Hersteller zum Verkauf angebotener Sonderausstattungen sind in den technischen Daten angegeben.
Diese Sonderausstattung umfasst keine zusätzlichen Anbauten (Zubehör), die entweder von Ihrem Händler zum Verkauf angeboten werden oder die Sie selbst am Fahrzeug anbringen. Bitte beachten Sie, dass das Gewicht dieser zusätzlichen Anbauten die verbleibende Zuladung reduziert. (siehe Punkt 6. unten).
5. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs
Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs steht nicht für die tatsächlich gewogene Masse des Reisemobils.
Die tatsächliche Masse des Reisemobils bedeutet gesetzlich die Masse in fahrbereitem Zustand zuzüglich der Masse der vom Kunden bestellten und unter der Verantwortung des Herstellers am Reisemobil montierten Sonderausstattung.
Bitte beachten Sie, dass die unter Eintrag 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) angegebene tatsächliche Masse des Reisemobils ein Nennwert ist, der aus den Daten der Typgenehmigungsunterlagen des Reisemobils hervorgeht.
Die gewogene tatsächliche Masse des Reisemobils kann aufgrund der möglichen Abweichung der Masse in fahrbereitem Zustand während des Herstellungsprozesses variieren (siehe Punkt 2 oben).
6. Zuladung und Mindestzuladung
Die Zuladung bezeichnet die maximale Last, die ein Fahrzeug tragen kann. Sie wird berechnet, indem
- die Masse in fahrbereitem Zustand,
- die Masse der Fahrgäste und
- die Masse der Pakete (Sonderausstattung) und Spezialausstattung (weitere zusätzliche Anbauten) – siehe Punkt 4 oben –
von der technisch zulässigen Gesamtmasse abgezogen werden.
Bei der Festlegung der Konstruktionsmerkmale eines Reisemobils muss der Hersteller die technisch zulässige Gesamtmasse auf die Achsen des Fahrzeugs verteilen. In diesem Zusammenhang muss bei Reisemobilen eine gesetzliche Mindestzuladung (PM) verteilt werden, die wie folgt bestimmt wird:
PM in kg ≥ 10 (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers
und
„L“ ist die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
Beispiel: Für ein Reisemobil mit 7 m Länge und 4 zugelassenen Sitzplätzen im Fahrbetrieb (d. h. 3 Fahrgäste plus Fahrer) beträgt die Mindestzuladung 10 kg* (4+7) = 110 kg.
Daher ist bei der Auswahl von Sonderausstattung darauf zu achten, dass die Kombination aus der Masse in fahrbereitem Zustand, der Masse der Fahrgäste und der Masse der Sonderausstattung:
- weder die technisch zulässige Gesamtmasse (M) überschreitet,
- noch unter die Mindestzuladung (PM) fällt.
Beispiel: Für ein Fahrzeug mit 7 m Länge, 4 zugelassenen Sitzplätzen im Fahrbetrieb (d. h. 3 Fahrgäste plus Fahrer), einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3 500 kg und einer Masse der Pakete und Spezialausstattung von 100 kg:
(a) beträgt die Mindestzuladung 110 kg (10 kg* (4+7)),
(b) beträgt die verbleibende Zuladung ohne Produktionsabweichung der Masse in fahrbereitem Zustand:
3 500 kg
technisch zulässige Gesamtmasse
- 2 910 kg
Masse in fahrbereitem Zustand
- 225 kg (3*75 kg)
Masse der Fahrgäste
- 100 kg
Masse der Pakete und Spezialausstattung
= 265 kg
verbleibende Zuladung
(c) beträgt die verbleibende Zuladung bei einer Produktionsabweichung der Masse in fahrbereitem Zustand von + 3 %:
3 500 kg
technisch zulässige Gesamtmasse
- 2 997,3 kg
Masse in fahrbereitem Zustand (mit einer produktionsbedingten Abweichung von
+ 3 % im Rahmen der gesetzlichen Toleranz von -/+ 5 %)
- 225 kg (3*75 kg)
Masse der Fahrgäste
- 100 kg
Masse der Pakete und Spezialausstattung
= 177,7 kg
verbleibende Zuladung
7. Schlussfolgerung
Der Umgang mit den Gewichten von Reisemobilen ist eine Abwägung verschiedener Faktoren.
Die Kombination der Sonderausstattung, die vom Kunden für jede Modellvariante eines Reisemobils bestellt werden kann, kann theoretisch wie folgt auf der Grundlage der Nennwerte der Typgenehmigungsunterlagen geschätzt werden:
Beispiel: Für ein Fahrzeug mit 7 m Länge, 4 zugelassenen Sitzplätzen im Fahrbetrieb (d. h. 3 Fahrgäste plus Fahrer) und einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3 500 kg:
3 500 kg
technisch zulässige Gesamtmasse
- 2 900 kg
Masse in fahrbereitem Zustand
- 3*75 kg (225 kg)
Masse der Fahrgäste
- 110 kg
Mindestzuladung
= 265 kg
maximal zulässige Masse der Sonderausstattung
Bitte beachten Sie abschließend, dass Sie bei der Auswahl von Sonderausstattung berücksichtigen müssen, dass die Masse in fahrbereitem Zustand während des Herstellungsprozesses um -/+ 5 % variieren kann. Eine solche Abweichung hat eine entsprechende umgekehrte Auswirkung auf die Zuladung und kann daher die mögliche maximal zulässige Masse der Sonderausstattung verringern.
Das Gewicht eines hergestellten Reisemobils kann tatsächlich nur durch Wiegen am Ende der Produktionslinie bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann dieses Wiegen ergeben, dass aufgrund der Produktionsabweichung der Masse in fahrbereitem Zustand innerhalb der gesetzlich zulässigen Abweichung von -/+ 5 % die tatsächliche Zuladung geringer ist als die Mindestzuladung. In einem solchen Fall prüft der Hersteller vor der Auslieferung Ihres Reisemobils gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Händler, ob die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs erhöht oder die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze im Fahrbetrieb reduziert werden soll (sofern die Typgenehmigung eine solche Änderung zulässt und Sie berechtigt sind, ein solch schweres Fahrzeug zu fahren) oder ob Sonderausstattung entfernt werden soll.
Mit all diesen Informationen zu den Gewichts- und Zuladungsfragen bei Reisemobilen sind Sie bereit, Ihr Reisemobil mit der erforderlichen Unterstützung Ihres Händlers zu konfigurieren und sicher zu Ihrer nächsten Reisemobilreise aufzubrechen.
Hinweis: Gewichtsangaben und Prüfungen für Reisemobile werden seit Juni 2022 durch die EU-Durchführungsverordnung Nr. 2021/535 und davor durch die EU-Durchführungsverordnung Nr. 1230/2012 geregelt.
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