Wichtige Informationen zu Caravan-Gewichten
Der Besitz eines Caravans bietet Ihnen die fantastische Möglichkeit, jederzeit auf Reisen zu gehen. Bei der Auswahl Ihres Caravans sollten Sie neben dem passenden Grundriss und einem ansprechenden Design auch die Faktoren berücksichtigen, die beeinflussen, wie Sie Ihren Caravan nutzen können. Dabei spielt das Gewicht eine wesentliche Rolle. Insbesondere sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr Caravan über eine ausreichende Zuladung verfügt, damit Sie Sonderausstattung, Zubehör und Extras entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen mitnehmen und Ihre Reise sicher genießen können.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige wichtige Informationen, die Ihnen helfen sollen zu verstehen,
- warum das Gewicht eines Caravans wichtig ist,
- wie Sie das Gewicht bei Ihrer Kaufentscheidung für einen Caravan berücksichtigen sollten und
- wie Sie Ihren Caravan genießen können, während Sie dessen Gewicht beim Ziehen innerhalb der gesetzlichen Grenzen halten.
Bitte beachten Sie: Die technischen Daten im Zusammenhang mit der Typgenehmigung des Caravans, die den Handelsmodellen entsprechen, dienen lediglich der Orientierung, da diese Daten je nach Variante und Version des von Ihnen gewählten Modells sowie je nach Sonderausstattung oder zusätzlicher Ausstattung, die Sie in Ihren Caravan einbauen lassen möchten, variieren.
Unser Netzwerk autorisierter Händler und Importeure verfügt über die erforderliche Fachkompetenz, um Sie bei Ihren Entscheidungen entsprechend der beabsichtigten Nutzung Ihres Caravans zu beraten. Im Zweifelsfall stehen sie in direktem Kontakt mit den technischen Abteilungen des Herstellers.
Wichtig: Die tatsächlich verfügbare Zuladung Ihres Caravans hängt unmittelbar von der beabsichtigten Nutzung und vom Gewicht der vorgesehenen Beladung ab. Zu Ihrer Sicherheit muss dieses Gewicht entsprechend dem Grundriss Ihres Caravans verteilt werden und darf niemals die technisch zulässige Gesamtmasse überschreiten, für die die Typgenehmigung erteilt wurde (weitere detaillierte Informationen finden Sie unten).
GEWICHT UND TECHNISCHE BEGRIFFE BEI CARAVANS VERSTEHEN
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse (M)
Sie ist das vom Hersteller angegebene maximal zulässige Gewicht des beladenen Caravans. Diese Information finden Sie in den technischen Daten (z. B. 1 300 kg, 1 700 kg, 2 000 kg …). Dieses maximal zulässige Gewicht darf beim Ziehen auf der Straße nicht überschritten werden. Andernfalls können in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, Geldbußen verhängt werden. Als Fahrer sind Sie dafür verantwortlich, die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse des Caravans sicherzustellen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Caravan vor der Abfahrt zu überprüfen und ihn im Zweifelsfall bei einer Einrichtung wiegen zu lassen, die über die erforderliche Wiegeausrüstung verfügt.
2. Die Masse in fahrbereitem Zustand
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird wie folgt bestimmt:
- das Leergewicht des Caravans einschließlich Aufbau und Betriebsflüssigkeiten wie Schmiermittel, Öle, Kühlmittel und Abgasflüssigkeit;
- die Serienausstattung: alle Ausstattungsgegenstände, die serienmäßig im werkseitig installierten Umfang des Caravan-Grundrisses enthalten sind;
- der zu 100 % gemäß Herstellerangabe gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (nämlich 10 l) und das Wasser im System (nämlich 10 l) sowie der Toilettenspültank (nämlich 8 l oder 15 l);
- eine Aluminium-Gasflasche mit einem Gewicht von 17 kg;
Informationen zur im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie in den technischen Daten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Masse in fahrbereitem Zustand während des Herstellungsprozesses um -/+ 5 % variieren kann, d. h. um die maximal gesetzlich zulässige Produktionstoleranz. Da diese Abweichungen die verbleibende Zuladung des einzelnen Caravans beeinflussen, muss das Auftreten gesetzlich zulässiger Abweichungen bereits bei der Konfiguration und Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen berücksichtigt werden.
Wir überprüfen den Herstellungsprozess fortlaufend, um Abweichungen in der Produktion zu begrenzen, die sich aus Gewichtsschwankungen zugelieferter Teile oder aus Witterungseinflüssen (z. B. Luftfeuchtigkeit) ergeben können. Dennoch können Produktionsabweichungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher wird das tatsächliche Gewicht in fahrbereitem Zustand jedes hergestellten Caravans am Ende der Produktionslinie überprüft.
3. Sonderausstattung
Für regulatorische Zwecke bezeichnet Sonderausstattung jede optionale Ausstattung, die nicht in der serienmäßigen werkseitigen Grundausstattung des Caravans enthalten ist und die bei Bestellung durch den Kunden vom Hersteller eingebaut wird (z. B. Solarmodul, Markise, Backofen, Satellitenanlage …).
Informationen zum Gewicht solcher vom Hersteller zum Verkauf angebotener Sonderausstattungen sind in den technischen Daten angegeben.
Diese Sonderausstattung umfasst keine zusätzlichen Anbauten (Zubehör), die entweder von Ihrem Händler zum Verkauf angeboten werden oder die Sie selbst am Caravan anbringen. Bitte beachten Sie, dass das Gewicht dieser zusätzlichen Anbauten die verbleibende Zuladung reduziert. (siehe Punkt 6. unten).
4. Tatsächliche Masse des Caravans
Die tatsächliche Masse des Caravans steht nicht für die tatsächlich gewogene Masse des Caravans.
Die tatsächliche Masse des Caravans bedeutet gesetzlich die Masse in fahrbereitem Zustand zuzüglich der Masse der vom Kunden bestellten und unter der Verantwortung des Herstellers am Caravan montierten Sonderausstattung.
Bitte beachten Sie, dass die unter Eintrag 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) angegebene tatsächliche Masse des Caravans ein Nennwert ist, der aus den Daten der Typgenehmigungsunterlagen des Caravans hervorgeht.
Die gewogene tatsächliche Masse des Caravans kann aufgrund der möglichen Abweichung der Masse in fahrbereitem Zustand während des Herstellungsprozesses variieren (siehe Punkt 2 oben).
5. Zuladung und Mindestzuladung
Die Zuladung bezeichnet die maximale Last, die ein Caravan tragen kann. Sie wird berechnet, indem
- die Masse in fahrbereitem Zustand,
- die Masse der Pakete (Sonderausstattung) und Spezialausstattung (weitere zusätzliche Anbauten) – siehe Punkt 3 oben –
von der technisch zulässigen Gesamtmasse abgezogen werden.
Bei der Festlegung der Konstruktionsmerkmale eines Caravans muss der Hersteller die technisch zulässige Gesamtmasse auf die Achsen des Caravans verteilen. In diesem Zusammenhang muss bei Caravans eine gesetzliche Mindestzuladung (PM) verteilt werden, die wie folgt bestimmt wird:
PM in kg ≥ 10 (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Schlafplätze
und
„L“ ist die Aufbaulänge des Caravans in Metern.
Beispiel: Für einen Caravan mit einer Aufbaulänge von 7 m und 4 Schlafplätzen beträgt die Mindestzuladung 10 kg* (4+7) = 110 kg.
Daher ist bei der Auswahl von Sonderausstattung darauf zu achten, dass die Kombination aus der Masse in fahrbereitem Zustand und der Masse der Sonderausstattung:
- weder die technisch zulässige Gesamtmasse (M) überschreitet,
- noch unter die Mindestzuladung (PM) fällt.
Beispiel: Für einen Caravan mit einer Aufbaulänge von 7 m und 4 Schlafplätzen, einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 2 000 kg und einer Masse der Pakete und Spezialausstattung von 100 kg:
(a) beträgt die Mindestzuladung 110 kg (10 kg* (4+7)),
(b) beträgt die verbleibende Zuladung ohne Produktionsabweichung der Masse in fahrbereitem Zustand:
2 000 kg
technisch zulässige Gesamtmasse
- 1 680 kg
Masse in fahrbereitem Zustand
- 100 kg
Masse der Pakete und Spezialausstattung
= 220 kg
verbleibende Zuladung
(c) beträgt die verbleibende Zuladung bei einer Produktionsabweichung der Masse in fahrbereitem Zustand von + 3 %:
2 000 kg
technisch zulässige Gesamtmasse
- 1 730,4 kg
Masse in fahrbereitem Zustand (mit einer produktionsbedingten Abweichung von
+ 3 % im Rahmen der gesetzlichen Toleranz von -/+ 5 %)
- 100 kg
Masse der Pakete und Spezialausstattung
= 169,6
verbleibende Zuladung
7. Schlussfolgerung
Der Umgang mit den Gewichten von Caravans ist eine Abwägung verschiedener Faktoren.
Die Kombination der Sonderausstattung, die vom Kunden für jede Modellvariante eines Caravans bestellt werden kann, kann theoretisch wie folgt auf der Grundlage der Nennwerte der Typgenehmigungsunterlagen geschätzt werden:
Beispiel: Für einen Caravan mit einer Aufbaulänge von 7 m und 4 Schlafplätzen sowie einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 2 000 kg:
2 000 kg
technisch zulässige Gesamtmasse
- 1 680 kg
Masse in fahrbereitem Zustand
- 110 kg
Mindestzuladung
= 210 kg
maximal zulässige Masse der Sonderausstattung
Bitte beachten Sie abschließend, dass Sie bei der Auswahl von Sonderausstattung berücksichtigen müssen, dass die Masse in fahrbereitem Zustand während des Herstellungsprozesses um -/+ 5 % variieren kann. Eine solche Abweichung hat eine entsprechende umgekehrte Auswirkung auf die Zuladung und kann daher die mögliche maximal zulässige Masse der Sonderausstattung verringern.
Das Gewicht eines hergestellten Caravans kann tatsächlich nur durch Wiegen am Ende der Produktionslinie bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann dieses Wiegen ergeben, dass aufgrund der Produktionsabweichung der Masse in fahrbereitem Zustand innerhalb der gesetzlich zulässigen Abweichung von -/+ 5 % die tatsächliche Zuladung geringer ist als die Mindestzuladung. In einem solchen Fall prüft der Hersteller vor der Auslieferung Ihres Caravans gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Händler, ob die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Caravans erhöht werden soll (sofern die Typgenehmigung eine solche Änderung zulässt und Sie berechtigt sind, einen solch schweren Caravan zu ziehen) oder ob Sonderausstattung entfernt werden soll.
Mit all diesen Informationen zu den Gewichts- und Zuladungsfragen bei Caravans sind Sie bereit, Ihren Caravan mit der erforderlichen Unterstützung Ihres Händlers zu konfigurieren und sicher zu Ihrer nächsten Caravan-Reise aufzubrechen.
Hinweis: Gewichtsangaben und Prüfungen für Caravans werden seit Juni 2022 durch die EU-Durchführungsverordnung Nr. 2021/535 und davor durch die EU-Durchführungsverordnung Nr. 1230/2012 geregelt.